ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Günter Amann Textilbearbeitung GmbH

  1. Firma:

Günter Amann Textilbearbeitung GmbH

Firmenbuchnummer: FN 298155p

Adresse: Holzmühlestraße 10, 6890 Lustenau

E-Mail: info@guenteramann.at

UID-Nummer: ATU63653102

 

  1. Geltungsbereich:

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

Mit seiner Registrierung bzw Bestellung akzeptiert der Käufer ausdrücklich diese Geschäftsbedingungen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Käufer auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Nebenabreden iS von speziellen Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur einvernehmlich und schriftlich möglich, wodurch jedoch die nicht geänderten Bedingungen unbeschadet Vertragsinhalt bleiben.

 

  1. Vertragsannahme:

Unsere Präsentation der Waren im Webshop stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kauvertrages dar. Der Käufer wird dadurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Durch das Absenden einer Bestellung im Webshop gibt der Käufer ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kauvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab. Das Versenden einer Bestellbestätigungs-E-Mail durch uns, stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Käufers dar. Die Erklärung der Annahme erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

 

Der Käufer ist verpflichtet, bei der Bestellung und Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

 

Es besteht für den Kunden kein Recht auf Abschluss eines Vertrages. Wir sind berechtigt die Registrierung bzw den Kauf ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

  1. Preise/Zahlungsbedingungen:

Unserer Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lustenau ausschließlich Versand- bzw Verpackungskosten. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag in Rechnung gestellt.

Ergeben sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenveränderungen (wie beispielsweise bei Roh-, und Hilfsstoffen, Energie, Personal- und Maschinenkosten, Fracht, Fremdarbeitung, Finanzierung etc.), so sind wir berechtigt, die Preise dementsprechend anzupassen.

Die Rechnungsbeträge sind – sofern nichts anderes (etwa Vorkassa, Zahlung über Zahlungsdienste usw) vereinbart wurde - zahlbar bei Rechnungserhalt. Bei Vereinbarung eines Zahlungszieles berechnet sich die Fälligkeit nach dem Rechnungsdatum. Die Zahlung hat effektiv in der fakturierten Währung zu erfolgen, und zwar spesen- und abzugsfrei. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem 3- Monats-Euribor. Der Käufer verpflichtet sich, alle uns entsprechenden Mahn- und tarifmäßigen Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an uns gerichtet werden. Erfüllungsgehilfen und Handelsagenten sind nur mit schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt. Wenn sich die Vermögenslage des Käufers verschlechtert (z.B. ein Wechsel nicht eingelöst wird; der Käufer erklärt, die Zahlungen einzustellen; oder gerichtliche Betreibungen, Exekutionen etc. vorkommen) oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen, insbesondere auch später fällige Wechsel, sofort fällig zu stellen, vom Kaufvertrag zurückzutreten und sind von weiteren Lieferungen entbunden. Der Besteller darf weder Zahlungen zurückbehalten noch mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, aufrechnen. Mehrere Lieferungen stellen eine Gesamtlieferung dar und somit eine Gesamtforderung. Zahlungen hierauf sind dementsprechend als Akontozahlungen auf die Gesamtlieferung zu behandeln.

 

  1. Lieferbedingungen/geringfügige Leistungsänderungen:

Zur Leistungsausführung sind wir erst verpflichtet, sobald der Käufer all seinen Verpflichtungen (insbesondere Kaufpreiszahlung) nachgekommen ist. Bei Vereinbarung von Lieferterminen nach Kalenderwochen, gilt der letzte Arbeitstag der Woche als Liefertermin. Überschreitungen der Lieferzeit oder des Liefertermins bis zu zwei Wochen gelten als genehmigt. Kundenseitige Verzögerungen, z.B. durch Farbabmusterungen oder Qualitätsprüfungen, verlängert sich der Liefertermin automatisch im angemessenen Rahmen. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Unterbrechungen oder Verzögerungen bei der Rohstoffzufuhr, Rohstoffmangel und ähnliche Fälle sowohl bei uns als auch bei unseren Zulieferanten entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Angegebene Lieferzeiten oder Liefertermine beziehen sich auf die Auslieferung ab unserem Werk und beinhalten keine Transportzeiten. Wenn Abrufe nicht in der vereinbarten Frist erfolgen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Abnahmemengen zu liefern und in Rechnung zu stellen oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzug einer Teillieferung ist kein Rücktritt möglich.

Kosten- und Gefahr der Lieferung trägt – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – der Käufer. Teillieferungen sind zulässig. Geringfügige (bis zu 10 %ige) oder sonstige für den Käufer zumutbare Änderungen der Leistung gelten als genehmigt.

Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder auf Kosten und Gefahr Käufers selbst oder bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2-wöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer aus der Geschäftsbeziehung offenstehenden Forderungen, einschließlich Zinsen, Spesen und Kosten vor. Falls der Käufer die von uns gelieferten Waren –sei es auch nach Weiterverarbeitung –weiterveräußert bevor er sie uns bezahlt, tritt der Käufer schon jetzt im Voraus seine ihm gegen die künftigen Abnehmer entstehenden Kaufpreisforderungen seiner Lieferungen ab. Er verpflichtet sich, alle für die Wirksamkeit der Forderungsabtretung erforderlichen Publizitätsakte (Zessionsvermerk auf der Rechnung oder Anmerkung in seinen Büchern, etc.) durchzuführen. Des Weiteren verpflichtet er sich, auch seinem Käufer die Waren ebenfalls nur unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt weiterzuliefern gegen Vorausabtretung seiner Kaufpreisforderung. Im Falle einer Verarbeitung, welche für uns erfolgt, oder Vermischung der von uns gelieferten Waren mit anderen Waren, geht unser Eigentum dadurch nicht unter, sondern erlangen wir Miteigentum im Verhältnis unseres Wareneinsatzes zum Verkaufspreis der Ware. Das Eigentum an der verarbeiteten Sache wird erst dann auf den Käufer übertragen, wenn dieser den Kaufpreis zur Gänze entrichtet hat. Zahlungen sowie Vorausabtretungen erfolgen stets erfüllungshalber. Die Gestattung der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung sowie das Inkasso der Forderungen stellen keinen Verzicht auf die Vorausabtretung an Dritte oder einen Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt und das Anwartschaftsrecht auf das Eigentum dar. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Im Falle der Zahlungseinstellung oder der Insolvenz des Käufers, oder einer bereits erfolgten Pfändung erlischt sein Recht auf Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung unserer Waren, sowie sein Recht auf Einzug der Außenstände. Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft ist, ist der Käufer verpflichtet, diese zu erfüllen. Wir verpflichten uns zur Herausgabe des Sicherungsgutes, wenn die Deckungsgrenze von 120 %, bezogen auf den realisierbaren Wert des Sicherungsgutes, erreicht wird.

 

  1. Gewährleistung/Schadenersatz/Haftung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate ab Auslieferung durch uns. Mängel sind uns, bei sonstigem Ausschluss, spätestens binnen 14 Tagen, nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Der Gewährleistungsanspruch bezieht sich lediglich auf den kostenlosen Materialersatz des mangelhaften Teiles. Diese Begrenzung gilt (gegenüber Unternehmern) auch für den Fall eines Schadenersatzanspruches und im Falle des Rückgriffes. Unsere Haftung, wie auch die unserer Zulieferanten, besteht außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes abgesehen von Personenschäden nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Ersatzansprüche von Unternehmern gegenüber uns verjähren in 6 Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenen Gewinnen, Zinsverlusten Stillstandszeiten oder Auftragsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer. Wir sowie unsere Zulieferanten haften nicht für Sachschäden, die ein Käufer erleidet. Diese Haftungseinschränkungen gelten auch bei Verzug oder Teilverzug der Lieferung sowie für den Rückgriff. Unsere Käufer sind verpflichtet, sich zu unseren und unserer Zulieferanten Gunsten gegenüber ihren Abnehmern wirksam frei zu zeichnen, widrigenfalls wir uns einen Rücktritt vorbehalten. Ein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch aus der Kombination unserer Produkte mit fremden Produkten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere Käufer sind verpflichtet, dies auch ihren Kunden zur Kenntnis zu bringen.

 

  1. Nutzungs- und Urheberrechte:

Wir sind im Verhältnis zum Käufer alleiniger Rechtsinhaber der Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Verarbeitungs- und sämtlicher Urheberrechte sowie des Rechts der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe unserer Homepage/Datenbank sowie der einzelnen in ihr enthaltenen Inhalte. Die Nutzung unserer Homepage/Datenbank und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien, sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig.

 

  1. Änderung dieser Geschäftsbedingungen:

Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Registrierte Käufer werden wir über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die bei der Registrierung bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Kontaktadresse informieren. Die Änderung der Geschäftsbedingungen berechtigt den Käufer, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat ab Mitteilung schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu kündigen. Kündigt der Käufer nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart.

 

  1. Datenschutz:

Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die von ihm bei der Registrierung bzw in Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten von uns in Erfüllung der vertraglichen Pflichten (inklusive Zustellung unseres Newsletters) automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Käufer ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse bekanntzugeben. Wird die Mitteilung unterlassen, so geltend Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsfall / Vertragssprache:

Allen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde. Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Lustenau. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts am Sitz unseres Unternehmen vereinbart, wobei es uns freisteht, einen allfälligen Rechtsstreit auch bei einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht, einschließlich dem Gericht am allgemeinen Gerichtstand des Bestellers, auszutragen. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

  1. Teilnichtigkeit:

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, eine gerichtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit wie möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

 

  1. Zustimmung gemäß § 107 TKG:

Der Käufer willigt ein, von uns oder von Unternehmen, die hiezu von uns beauftragt wurden, Nachrichten im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.